Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Geltung

 

1.1 Kuhlsvier & Cevenblad erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinaus gehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch Kuhlsvier & Cevenblad im Voraus bestätigt wurde.

 

 

2 Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit

 

2.1 Alle Angebote verstehen sich als freibleibend.

2.2 Der Vertag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden zustande oder mit erster Erfüllungshandlung durch Kuhlsvier & Cevenblad bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher Form, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden von Seiten Kuhlsvier & Cevenblad bedarf.

2.3 Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Designleistung.

 

 

3 Vertragsgrundlagen, Basisdaten

 

3.1 Sofern Kuhlsvier & Cevenblad ein individuelles Angebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden dessen Grundlage.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich darzulegen und erst durch Gegenzeichnung von Kuhlsvier & Cevenblad wirksam.

 

 

4 Urheberschutz und Nutzungsrechte

 

4.1 Der einem Gestalter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, welcher auf die Einräumung von Nutzungsrechten – nicht von Eigentumsrechten – an den Werkleistungen gerichtet ist. Das Urheberrecht bleibt bei dem jeweiligen Gestalter/Kuhlsvier & Cevenblad.

4.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfungen des Gestalters durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

4.3 Kuhlsvier & Cevenblad überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Werke von Kuhlsvier & Cevenblad dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart/Zweck/den vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/ Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

4.4 Nutzungen, die über das vereinbarte Produktionsziel hinausgehen – wie Mehrfachnutzungen (z.B. f. ein anderes Projekt), bedürfen der Einwilligung von Kuhlsvier & Cevenblad und sind honorarpflichtig.

4.5 Das Design oder Elemente/Gestaltungsmerkmale hieraus dürfen auf andere Gegenstände als das vertraglich Vereinbarte nur mit Einverständnis von Kuhlsvier & Cevenblad übertragen werden. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Kuhlsvier & Cevenblad, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.6 Eine Weitergabe eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung und ist honorarpflichtig.

4.7 Über den Umfang der Nutzung steht Kuhlsvier & Cevenblad ein Auskunftsanspruch zu.

4.8 Kuhlsvier & Cevenblad hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Kuhlsvier & Cevenblad zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

 

5 Preise und Zahlung

 

5.1 Die Gesamtvergütung für die Leistung von Kuhlsvier & Cevenblad kann sich aus folgenden Teilvergütungen errechnen:

- Ideen und/oder Konzepte

- der Vergütung für die Anfertigung von Entwürfen und/oder Fotografien

- der Vergütung für die Herstellung von Reinzeichnungen zuzüglich Neben-/Materialkosten

- der Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten

Müssen Bildwerke angekauft werden, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

Alle Preise in Angeboten sind Nettopreise und verstehen sich zuzügl. 19% gesetzlicher MwSt.

5.2 Für die Berechnung der einzelnen Teilvergütungen sind folgende Faktoren maßgeblich:

a| Art und Umfang der von Kuhlsvier & Cevenblad erbrachten Leistung

b| Nutzung (Umfang, Art, Dauer, Gebiet) dieser Leistung durch den Auftraggeber.

5.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Kuhlsvier & Cevenblad berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

5.4 Ist kein Honorar vereinbart worden, gilt die nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen der Allianz Deutscher Designer (SDSt/AGD) übliche Vergütung als vereinbart.

5.5 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Kuhlsvier & Cevenblad für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig.

5.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar.

5.7 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Kuhlsvier & Cevenblad Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Erfordert der Auftrag hohe finanzielle Vorleistungen seitens Kuhlsvier & Cevenblad, so sind ebenfalls angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

5.8 Die Vergütung für fortlaufende Leistungen stellt Kuhlsvier & Cevenblad monatlich in Rechnung.

5.9 Kuhlsvier & Cevenblad ist berechtigt, Stundensätze jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Erteilte Angebote behalten 6 Wochen ihre Gültigkeit.

5.10 Bei Zahlungsverzug kann Kuhlsvier & Cevenblad Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

 

6 Sonder,- und Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

 

6.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Reinzeichnungen, inhaltliche oder gestalterische Änderungen und sonstige Textänderungen sowie andere Zusatzleistungen die nicht ausdrücklich über das Angebot abgedeckt sind werden nach Zeitaufwand/Stundensatz gesondert berechnet.

6.2 Auslagen für die im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehenden technischen Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischen-Reproduktionen und -aufnahmen, Satz, Druck) sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.3 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt Kuhlsvier & Cevenblad im Namen des Auftraggebers/Verwerters und auf dessen Rechnung vor.

6.4 Soweit Kuhlsvier & Cevenblad notwendige Fremdleistungen (wie z.B. Belichtungen, Kurierfahrten) im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter Kuhlsvier & Cevenblad von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Dazu gehört insb. die Übernahme der Kosten.

6.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.

6.6 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/ Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet. Abgerechnet werden: eigener Pkw, andere Verkehrsmittel, Übernachtung, Reisespesen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

 

7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

7.1 Der Auftraggeber hat Kuhlsvier & Cevenblad unaufgefordert alle notwendigen Informationen über die Ziele und Prioritäten in Bezug auf das zu gestaltende Produkt zu erteilen. Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist Kuhlsvier & Cevenblad nur insoweit verpflichtet, als eine solche Überprüfungspflicht schriftlich vereinbart wurde.

7.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Kuhlsvier & Cevenblad übergebenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Kuhlsvier & Cevenblad von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

 

8 Korrektur, Abnahme und Produktionsüberwachung

 

8.1 Kuhlsvier & Cevenblad ist berechtigt, im Interesse und auf Rechnung des Auftraggebers vor Produktionsbeginn Korrekturmuster erstellen zu lassen.

8.2 Jede der Leistungsphasen wird gesondert abgenommen. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht widersprochen wird.

8.3 Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden zu vertreten ist, nicht zustandekommt, gilt die vertragliche Leistung von Kuhlsvier & Cevenblad mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Davon abgesehen gilt die vertragliche Leistung spätestens 14 Tage nach Übergabe als erbracht, sofern der Kunde keine Nachbesserung fordert.

8.4 Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden.

8.5 Die Produktion wird von Kuhlsvier & Cevenblad auf Wunsch überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Kuhlsvier & Cevenblad ermächtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

8.6 Sofern der Gestalter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Gestalters. Der Gestalter haftet nur für eigenes Verschulden in Form von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

9 Inhalte von Internetseiten

 

9.1 Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.

9.2 Kuhlsvier & Cevenblad unterliegt diesbezüglich keiner Überprüfungspflicht. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er keinerlei pornographische oder verfassungsfeindliche Inhalte auf seiner Internetpräsenz veröffentlicht.

9.3 Kuhlsvier & Cevenblad übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden in der Internetpräsenz in Bezug auf zukünftige Browser u. Plug-In Versionen, es sei denn, Kuhlsvier & Cevenblad kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet Kuhlsvier & Cevenblad nur bei Vorsatz.

 

 

10 Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

 

10.1 An den Arbeiten des Gestalters werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird im Allgemeinen nicht übertragen (siehe auch unter 1.1).

10.2 Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises bleibt das gelieferte Produkt Eigentum von Kuhlsvier & Cevenblad. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Kuhlsvier & Cevenblad, unbeschadet sonstiger Rechte, das gelieferte Produkt zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen. Vorher kündigt Kuhlsvier & Cevenblad dies dem Kunden an und setzt ihm eine angemessene Nachfrist zur Begleichung der offenen Rechnung.

10.3 Kuhlsvier & Cevenblad ist nicht verpflichtet, Daten oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Kuhlsvier & Cevenblad dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung geändert werden.

 

 

11 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

 

11.1 Kuhlsvier & Cevenblad verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Kuhlsvier & Cevenblad haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

11.2 Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren. Fehler sind schriftlich zu melden. Der Kunde hat Kuhlsvier & Cevenblad bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.

11.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse,

Bedienungsfehler oder nicht durch Kuhlsvier & Cevenblad durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Nachbesserungsversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Kuhlsvier & Cevenblad haftet nicht für Probleme, die durch fehlerhafte oder zukünftige Installationen von serverseitigen Programmen entstehen.

11.4 Kuhlsvier & Cevenblad haftet nur für Schäden, die von Kuhlsvier & Cevenblad grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Kuhlsvier & Cevenblad haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung im Angebot ausdrücklich aufgeführt ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

11.5 Soweit Kuhlsvier & Cevenblad auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Kuhlsvier & Cevenblad nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Kuhlsvier & Cevenblad verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Kuhlsvier & Cevenblad für die Erfüllungsgehilfen nicht.

11.6 Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten wird von Kuhlsvier & Cevenblad nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

11.7 Mit der Genehmigung der Arbeiten durch den Auftraggeber/Verwerter übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung für Kuhlsvier & Cevenblad.

11.8 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/ Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/ Verwerter die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Kuhlsvier & Cevenblad, stellt er Kuhlsvier & Cevenblad von der Haftung frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von Kuhlsvier & Cevenblad nicht ausgeschlossen.

11.9 Die Daten werden bei Kuhlsvier & Cevenblad ohne Gewährleistungspflicht archiviert.

 

 

12 Kündigungsrecht

 

12.1 Beide Parteien können bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit den Vertag kündigen.

12.2 Kündigt der Auftraggeber, so ist Kuhlsvier & Cevenblad berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistung zu verlangen.

12.3 Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche von Kuhlsvier & Cevenblad gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen und sonstigen Modelle sind Kuhlsvier & Cevenblad unverzüglich zurückzugeben.

 

 

13 Belegexemplare

 

Von allen vervielfältigten Werken überlässt der Auftraggeber Kuhlsvier & Cevenblad mindestens 10 einwandfreie Belegexemplare. Kuhlsvier & Cevenblad darf diese im Rahmen der Eigenwerbung verwenden. Kuhlsvier & Cevenblad behält sich das Recht vor, die Gestaltungsarbeit in angemessener Art für Eigenwerbung (web und print) zu publizieren, namentlich in Fachartikeln, Büchern oder auf der Website www.kuhlsvierundcevenblad.de. Im Impressum muss Kuhlsvier & Cevenblad als Urheber des grafischen Konzeptes/Entwurfes erwähnt sein.

 

 

14 Referenz

 

Kuhlsvier & Cevenblad hat das Recht, geleistete Tätigkeiten und erstellte Entwürfe auch nach dem Erwerb von Urheberrechten durch den Kunden ohne besondere Einverständnis des Kunden als Referenz und zur Eigenwerbung im Web- und Printbereich zu verwenden.

 

 

15 Erfüllungsort

 

15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Hauptsitz von Kuhlsvier & Cevenblad: Dresden

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

16 Änderungen/Ergänzungen

 

16.1 Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.

16.2 Soweit dieser allgemeinen Vertagsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.

16.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen oder zu ergänzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt oder die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

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